Die Europäische Kommission schlug vor, den vorübergehenden Schutz der ukrainischen Flüchtlinge bis zum März 2028 auszudehnen, wobei die neu ankommenden Militärangehörigen, die nicht von der Ukraine ermächtigt sind, das Land zu verlassen, ausgenommen sind. Die vorgeschlagene Beschränkung würde nur für Neuankömmlinge gelten, nicht für mehr als 4,3 Millionen Ukrainer, die bereits im Rahmen des EU-Systems geschützt sind.
Die Europäische Kommission schlug vor, den vorübergehenden Schutz der ukrainischen Flüchtlinge bis zum März 2028 auszudehnen, wobei die neu ankommenden Militärangehörigen, die nicht von der Ukraine ermächtigt sind, das Land zu verlassen, ausgenommen sind. Die vorgeschlagene Beschränkung würde nur für Neuankömmlinge gelten, nicht für mehr als 4,3 Millionen Ukrainer, die bereits im Rahmen des EU-Systems geschützt sind.
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